Schimmel in Gebäuden

Ein besonderes Problem stellt der Schimmel in Gebäuden, insbesondere in Wohngebäuden dar.

Ursachen

Ursachen für Schimmel in Gebäuden sind Nutzerverhalten, Mängel an der Baukonstruktion oder meistens eine Kombination aus beiden. Fast alle Voraussetzungen für das Wachstum von Schimmelpilzen sind in Wohngebäuden vorhanden:

Lediglich die für das Wachstum notwendige Feuchtigkeit lässt sich konstruktiv und durch das Nutzerverhalten steuern. Viele dieser Mikroorganismen wachsen bereits ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70%, so dass es insbesondere unterhalb des Taupunktes zu Schimmelpilzbefall kommen kann. Deshalb spielt die Beseitigung von Feuchtigkeit die zentrale Rolle bei der Schimmelpilzbeseitigung.

 

Feuchtigkeit entsteht im Allgemeinen entweder durch defekte technische Ausrüstung (Wasserleitungen, Heizleitungen, Abwasserleitungen, Dachentwässerungen...), durch baukonstruktive Mängel und/oder Fehler sowie durch Nutzereinflüsse (fehlerhaftes Lüften, ungenügendes Heizen, zu geringer Wandabstand usw.) Bei den baukonstruktiven Fehlern ist noch einmal zwischen Konstruktionsmängeln zu unterscheiden, durch die Feuchtigkeit aus Niederschlägen oder Grundwasser in das Gebäude eindringen kann (fehlerhafte oder nicht vorhandene Bauwerksabdichtung z. B. Horizontalsperre und Vertikalsperre), und Konstruktionsmängeln in Bezug auf den Mindestwärmeschutz. Hinzu kommen Bauschäden.

 

Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz werden in DIN 4108-2 definiert. Die DIN geht dabei von standardisierten Klimabedingungen aus. Sie beinhalten relative Raum-Luft-Feuchte von nicht mehr als 50 % und eine Raum-Luft-Temperatur von +20°C und in Bädern von +22°C. Aus dem Urteil des OLG Frankfurt/M. 19 U 7/99 vom 11. Februar 2000 (NZM 2001, 39) ergibt sich, dass die Einhaltung dieser Werte gefordert werden kann.

 

Das Gericht entschied:

Ein ordnungsgemäßes Lüften einer Wohnung liegt bei einem dreimaligen Stoßlüften vor. Eine derartige Verhaltensweise kann – in Zusammenhang mit einem ausreichenden Beheizen – jedem Eigentümer oder Nutzer einer Wohnung zugemutet werden, da hier nur ein normales alltägliches Wohnverhalten verlangt wird.

 

Das Oberlandesgericht beanstandete es dabei nicht, dass der beauftragte Sachverständige von den genannten Normwerten ausgegangen ist.

 

Im Einzelfall können in der Realität größere Abweichungen von diesen idealisierten Bedingungen auftreten.

Im Gebäudebestand werden die Anforderungen nach der aktuellen Normausgabe nicht immer eingehalten. Dann kann es sogar bei einer Nutzung unter Normbedingungen zu Feuchteschäden kommen, die ein Schimmelwachstum ermöglichen.

Dieses kann aber auch dann vorkommen, wenn das Gebäude den Normbedingungen entspricht und es mangel- sowie schadensfrei ist, weil z. B. der Wandabstand nicht ausreicht, zu gering oder nur ungleichmäßig geheizt wird oder Lüftungsfehler vorliegen. Dabei reicht es schon aus, wenn einer dieser Einflüsse vorliegt.

 

Besonders umfangreich sind die Folgen dann, wenn mehrere Ursachen zusammentreffen. Dabei können Ursachenkombinationen durch Nutzerfehler auch mit Bauwerksursachen zusammentreffen. In solchen Fällen sollte dann ein Sachkundiger, wie z. B. ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, eingeschaltet werden.

 

Beträgt die Raumluftfeuchtigkeit nutzungsbedingt wegen unzureichender Belüftung mehr als 60%, besteht auch bei ausreichendem Mindestwärmeschutz der Außenbauteile ein Schimmelpilzrisiko.

Besonders gefährdete Bereiche

Besonders gefährdet sind Schlafzimmer, Badezimmer und Küchen. In diesen Räumen entsteht nutzungsbedingt meistens eine höhere Raumluftfeuchtigkeit. Außerdem werden diese Räume oft nicht oder nicht ausreichend beheizt.

 

Gefährdete Bauteile sind Außenbauteile (Wände, Decken und Böden) oder Bauteile, die an unbeheizte Räume angrenzen. Außerdem gibt es typische Schwachstellen in der Konstruktion (die sogenannten Wärmebrücken) an denen eine unzureichende Dämmung vorhanden ist (z.B. Fensternischen, Raumecken, Heizkörpernischen, Balkonplatten etc.). Problematisch sind auch Möbelstücke und Gardinen vor Außenwänden. Diese Einrichtungsgegenstände stellen in bauphysikalischer Sicht eine Innendämmung dar, die zu einer geringeren Oberflächentemperatur der Innenwände führt, an der sich dann Feuchtigkeit niederschlagen kann.

 

Eine weitere Gefährdung sind nicht luftdichte Außenbauteile (Luftdichtheit). Durch Undichtigkeiten (Fensterfugen, Bauteilfugen und Undichtigkeiten, Rohr- und Kabeldurchführungen) kann warme feuchte Luft nach Außen gelangen. Auf dem Weg durch die Undichtigkeit kühlt sich die warme Luft ab. Dabei nimmt die relative Feuchtigkeit dieser Luft zu und kann zu Feuchteschäden führen.

Verhinderung von Schimmelpilz in Gebäuden

Grundsätzlich kann man die Schimmelpilzbildung in Wohngebäuden nur durch Begrenzung der Feuchtigkeit verhindern. Hilfreich sind folgende Maßnahmen:

Herstellen einer ausreichenden Außendämmung, so dass der Taupunkt im Gebäudeinneren an den Wandoberflächen nicht unterschritten wird

Beseitigung von Schimmelpilz

Schimmelpilz lässt sich auf Dauer nur beseitigen, wenn an den an den betroffenen Stellen eine relative Feuchtigkeit von unter 80% sicher gestellt oder der Nährgrund beseitigt werden kann. Das Abtöten von Schimmelpilzen mittels Chemikalien spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Auch bei „Hausmitteln“ ist Vorsicht angesagt, da diese oft mehr schaden als nutzen. Schäden sollten durch Fachleute begutachtet werden. Diese können auch die Planung der erforderlichen Maßnahmen und die Kontrolle der Wirksamkeit durchführen. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass Schimmel tief in das organische Material eindringt, und somit ein nur oberfächliches Entfernen nicht ausreichend ist.

Lüftung von Wohnräumen

Wohnräume lüftet man am besten, indem man die Fenster vollständig öffnet und über eine Querlüftung (Fenster auf beiden gegenüber liegenden Hausseiten öffnen) einen intensiven Luftaustausch sicherstellt. In der Regel reicht es aus, Räume täglich 3 mal (morgens, mittags und abends und wenn jemand beruftstätig ist, dann morgens und abends entsprechend länger) mindestens 5 Minuten als „Grundlüftung“ intensiv zu lüften. Bäder/Duschen müssen nach jedem Wannenbad/Dusche ca. 5 Minuten als „Zusatzlüftung“ gelüftet werden. So gelüftet, geht kaum Heizwärme verloren! Es gilt der Merksatz: Öfters kurz und intensiv ist besser als lang und wenig wirksam. Der TÜV (siehe Fachbuch von Isenmann) empfiehlt während der täglichen Nutzung stündlich 5 bis 10 Minuten zu Lüften.

Je mehr Personen eine Wohnung nutzen, desto mehr muss auch gelüftet werden.

 

Wenn die Gebäudeöffnungen nicht gegenüber liegen und deshalb keine direkte stoßweise Querlüftungung möglich ist, muss länger gelüftet werden, da in diesem Fall mehr Zeit benötigt wird, um den notwendigen Luftaustausch durchzuführen.

 

Das Lüften mit angekippten Fenstern ist während der Heizperiode unsinnig. Wegen der geringen Öffnung kommt es zu einem viel zu kleinen Luftaustausch. Bei Dauerlüftung über angekippte Fenster kühlen sich die Wandoberflächen im Bereich des Fensters so stark ab, dass es an diesen Stellen oft zu Feuchteschäden und hohen Wärmeverlusten kommt.

Eine wesentlich bessere Raumluftqualität lässt sich durch die sogenannte „kontrollierte Wohnungslüftung“ herstellen. Für Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser wird diese Art der Lüftung standardmäßig eingesetzt. Dabei wird über eine Belüftungsanlage mit Wärmetauscher die Abwärme an die hereinkommende frische Luft abgegeben, wodurch der relativ hohe Energieverlust einer Fensterlüftung entfällt.